FAQ

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie das Portal und den Digitalen Ordner weiterhin nutzen. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen unter Verfügbarkeit; Link öffnet sich in neuem Fenster von Dokumenten. Das Reisemanagement, BeihilfeOnline und die Personaldatenauskunft stehen noch sechs Monate nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung.

Hinweise:

Digitaler Ordner: Ändern Sie Ihre E-Mail-Adresse bei den Einstellungen im Digitalen Ordner, falls Sie Ihre dienstliche E-Mail-Adresse angegeben haben. So können wir Sie auch weiterhin bei neuen Dokumenten benachrichtigen.

authega (Anmeldung und Registrierung): Ändern Sie Ihre E-Mail-Adresse, falls Sie Ihre dienstliche E-Mail-Adresse für die Registrierung genutzt haben, damit Sie z. B. beim Ablauf des Zertifikats benachrichtigt werden können.

Die Nutzung des Portals durch Bevollmächtigte ist leider nicht möglich.
Die Anmeldung im Portal Mitarbeiterservice Bayern erfordert den Einsatz eines Software-Zertifikats und die Angabe eines Passworts. Die Parameter zur Erzeugung dieses Software-Zertifikats (Aktivierungs-ID und Aktivierungs-Code) werden im Rahmen der Registrierung nur an den Nutzer übermittelt, dessen Identität durch Abgleich der von ihm angegebenen Daten mit den im Personalverwaltungssystem des Freistaats Bayern (VIVA; Link öffnet sich in neuem Fenster; Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link)) gespeicherten Daten sicher festgestellt wurde. Der Aktivierungs-Code wird ausschließlich an die für den jeweiligen Nutzer im Personalverwaltungssystem des Freistaats Bayern hinterlegte Adresse versandt. Das erzeugte Software-Zertifikat kann deshalb ausschließlich von der im Rahmen der Registrierung identifizierten Person als Authentifizierungsmittel genutzt werden. Es ist nicht übertragbar und nicht vererbbar.

Auch nach der Beendigung des aktiven Dienstes können Sie das Portal, den Digitalen Ordner und BeihilfeOnline nutzen. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen unter Verfügbarkeit; Link öffnet sich in neuem Fenster von Dokumenten. Das Reisemanagement und die Personaldatenauskunft stehen noch sechs Monate nach dem Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung. 

Hinweise:

Digitaler Ordner: Ändern Sie Ihre E-Mail-Adresse bei den Einstellungen im Digitalen Ordner, falls Sie Ihre dienstliche E-Mail-Adresse angegeben haben. So können wir Sie auch weiterhin bei neuen Dokumenten benachrichtigen.

authega (Anmeldung und Registrierung): Ändern Sie Ihre E-Mail-Adresse, falls Sie Ihre dienstliche E-Mail-Adresse für die Registrierung genutzt haben, damit Sie z. B. beim Ablauf des Zertifikats benachrichtigt werden können.

Die Verfügbarkeit von Diensten im Portal Mitarbeiterservice Bayern orientiert sich an Ihrer Beschäftigungsbehörde bzw. Ihrem Status (aktiv, ausgeschieden bzw. im Ruhestand).

Die Freischaltung der Personaldatenauskunft hängt von der Zustimmung der personalverwaltenden Stellen ab.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bei einer Versetzung können Sie sich weiterhin am Portal anmelden. Der Digitale Ordner sowie BeihilfeOnline können unverändert genutzt werden. Das Reisemanagement und die Personaldatenauskunft stehen nur dann zur Verfügung, wenn Ihre Behörde diesen Dienst nutzt.

Hinweise:

Digitaler Ordner: Ändern Sie Ihre E-Mail-Adresse bei den Einstellungen im Digitalen Ordner, falls Sie Ihre dienstliche E-Mail-Adresse angegeben haben. So können wir Sie auch weiterhin bei neuen Dokumenten benachrichtigen.

Reisemanagement: Ändern Sie die Behördendaten in Ihrem Mitarbeiterprofil.

authega (Anmeldung und Registrierung): Ändern Sie Ihre E-Mail-Adresse, falls Sie Ihre dienstliche E-Mail-für die Registrierung genutzt haben, damit Sie z. B. beim Ablauf des Zertifikats benachrichtigt werden können.

Eine Fehlermeldung bei der Anmeldung ins Portal kann verschiedene Ursachen haben. 

  • Das System steht kurzzeitig nicht zur Verfügung.
  • Die Inhaberin/der Inhaber des Zertifikats ist verstorben.
  • Die Inhaberin/der Inhaber des Zertifikats ist ausgeschieden und hat keine Berechtigung mehr die Dienste zu nutzen.
  • Die Inhaberin/der Inhaber des Zertifikats hat die Dienststelle gewechselt und hat keine Berechtigung mehr die Dienste zu nutzen. 
  • Die Berechtigung wurde entzogen (z. B. fachliche oder gesetzliche Änderung) und daher besteht kein Zugriff mehr auf die Dienste des Mitarbeiterservice Bayern.

Ihre 8-stellige Personalnummer finden Sie beispielsweise oben auf Ihrer Bezügemitteilung als zweiten Teil des Geschäftszeichens.

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Mit der PersonalID Bayern haben Sie Zugang zu mehreren Verfahren (unter anderem das Portal Mitarbeiterservice Bayern oder AuDig). Wenn Sie sich über authega bei der PersonalID Bayern registriert haben, können Sie sich mit dem dabei generierten Zertifikat z.B. beim Mitarbeiterservice Bayern anmelden und die zur Verfügung stehenden Dienste nutzen.

Alle Benutzer, die bereits ein gültiges Zertifikat (Registrierung vor dem 06.12.2023) für das Portal Mitarbeiterservice Bayern haben, können dieses wie gewohnt weiter nutzen.

Die Einreichung von Anträgen über den Mitarbeiterservice Bayern entspricht der Schriftformerfordernis und ersetzt dadurch die handschriftliche Unterschrift.

Begründung:

Nach Art. 16 BayDiG soll neben der Antragstellung in Papierform auch die Möglichkeit zur digitalen Einreichung gegeben werden. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen oder durch bestimmte sichere Verfahren erfolgen (Art. 3a II BayVwVfG), soweit der Absender authentifiziert werden kann. Mit der authega-Registrierung bei der PersonalID ist die Erhebung persönliche Daten und ein Identitätsnachweis erforderlich, um die elektronische Identität mit der Person zu verifizieren. Dadurch ist sichergestellt, dass die Anträge auch von den entsprechenden Beschäftigen eingereicht werden.